1. Jede Person hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit. Die
Freiheit darf nur in den folgenden Fällen und nur auf die gesetzlich
vorgeschriebene Weise entzogen werden:
(d) rechtmäßige Freiheitsentziehung bei Minderjährigen zum
Zweck überwachter Erziehung oder zur Vorführung vor die
zuständige Behörde;