










wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt
erforderlich ist, um:
(a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;





wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt
erforderlich ist, um:
(b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die
Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;





wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt
erforderlich ist, um:
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen





Behandlung oder Strafe unterworfen werden.





werden.





verrichten.





(a) eine Arbeit, die üblicherweise von einer Person verlangt wird,
der unter den Voraussetzungen des Artikels 5 die Freiheit
entzogen oder die bedingt entlassen worden ist;





(b) eine Dienstleistung militärischer Art oder eine Dienstleistung,
die an die Stelle des im Rahmen der Wehrpflicht zu leistenden
Dienstes tritt, in Ländern, wo die Dienstverweigerung aus
Gewissensgründen anerkannt ist;





(c) eine Dienstleistung, die verlangt wird, wenn Notstände oder
Katastrophen das Leben oder das Wohl der Gemeinschaft
bedrohen;





(d) eine Arbeit oder Dienstleistung, die zu den üblichen
Bürgerpflichten gehört.





Freiheit darf nur in den folgenden Fällen und nur auf die gesetzlich
vorgeschriebene Weise entzogen werden:
(a) rechtmäßige Freiheitsentziehung nach Verurteilung durch ein
zuständiges Gericht;





Freiheit darf nur in den folgenden Fällen und nur auf die gesetzlich
vorgeschriebene Weise entzogen werden:
(b) rechtmäßige Festnahme oder Freiheitsentziehung wegen
Nichtbefolgung einer rechtmäßigen gerichtlichen Anordnung
oder zur Erzwingung der Erfüllung einer gesetzlichen
Verpflichtung;





Freiheit darf nur in den folgenden Fällen und nur auf die gesetzlich
vorgeschriebene Weise entzogen werden:
c) rechtmäßige Festnahme oder Freiheitsentziehung zur
Vorführung vor die zuständige Gerichtsbehörde, wenn
hinreichender Verdacht besteht, dass die betreffende Person
eine Straftat begangen hat, oder wenn begründeter Anlass
zu der Annahme besteht, dass es notwendig ist, sie an der
Begehung einer Straftat oder an der Flucht nach Begehung
einer solchen zu hindern;





Freiheit darf nur in den folgenden Fällen und nur auf die gesetzlich
vorgeschriebene Weise entzogen werden:
(d) rechtmäßige Freiheitsentziehung bei Minderjährigen zum
Zweck überwachter Erziehung oder zur Vorführung vor die
zuständige Behörde;





Freiheit darf nur in den folgenden Fällen und nur auf die gesetzlich
vorgeschriebene Weise entzogen werden:
e) rechtmäßige Freiheitsentziehung mit dem Ziel, eine
Verbreitung ansteckender Krankheiten zu verhindern, sowie
bei psychisch Kranken, Alkohol- oder Rauschgiftsüchtigen
und Landstreichern;





Freiheit darf nur in den folgenden Fällen und nur auf die gesetzlich
vorgeschriebene Weise entzogen werden:
(f) rechtmäßige Festnahme oder Freiheitsentziehung zur
Verhinderung der unerlaubten Einreise sowie bei Personen,
gegen die ein Ausweisungs- oder Auslieferungsverfahren im
Gange ist





Frist in einer ihr verständlichen Sprache mitgeteilt werden, welches die
Gründe für ihre Festnahme sind und welche Beschuldigungen gegen
sie erhoben werden.





Freiheitsentziehung betroffen ist, muss unverzüglich einem Richter oder
einer anderen gesetzlich zur Wahrnehmung richterlicher Aufgaben
ermächtigten Person vorgeführt werden; sie hat Anspruch auf ein
Urteil innerhalb angemessener Frist oder auf Entlassung während des
Verfahrens. Die Entlassung kann von der Leistung einer Sicherheit für
das Erscheinen vor Gericht abhängig gemacht werden.





hat das Recht zu beantragen, dass ein Gericht innerhalb kurzer Frist
über die Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung entscheidet und ihre
Entlassung anordnet, wenn die Freiheitsentziehung nicht rechtmäßig
ist





Festnahme oder Freiheitsentziehung betroffen ist, hat Anspruch auf
Schadensersatz.





Bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder
über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem
unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht
in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist
verhandelt wird. Das Urteil muss öffentlich verkündet werden; Presse
und Öffentlichkeit können jedoch während des ganzen oder eines
Teiles des Verfahrens ausgeschlossen werden, wenn dies im Interesse
der Moral, der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit
in einer demokratischen Gesellschaft liegt, wenn die Interessen von
Jugendlichen oder der Schutz des Privatlebens der Prozessparteien es
verlangen oder – soweit das Gericht es für unbedingt erforderlich hält
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– wenn unter besonderen Umständen eine öffentliche Verhandlung die
Interessen der Rechtspflege beeinträchtigen würde.





gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.





(a) innerhalb möglichst kurzer Frist in einer ihr verständlichen
Sprache in allen Einzelheiten über Art und Grund der gegen
sie erhobenen Beschuldigung unterrichtet zu werden;





(b) ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung ihrer
Verteidigung zu haben;





(c) sich selbst zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger
ihrer Wahl verteidigen zu lassen oder, falls ihr die Mittel
zur Bezahlung fehlen, unentgeltlich den Beistand eines
Verteidigers zu erhalten, wenn dies im Interesse der
Rechtspflege erforderlich ist;





(d) Fragen an Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen
und die Ladung und Vernehmung von Entlastungszeugen
unter denselben Bedingungen zu erwirken, wie sie für
Belastungszeugen gelten;





(e) unentgeltliche Unterstützung durch einen Dolmetscher zu
erhalten, wenn sie die Verhandlungssprache des Gerichts
nicht versteht oder spricht.





verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem
oder internationalem Recht nicht strafbar war. Es darf auch keine
schwerere als die zur Zeit der Begehung angedrohte Strafe verhängt
werden





Handlung oder Unterlassung verurteilt oder bestraft wird, die zur Zeit
ihrer Begehung nach den von den zivilisierten Völkern anerkannten
allgemeinen Rechtsgrundsätzen strafbar war.





Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.





soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen
Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit,
für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der
Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit
oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer





Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder
Weltanschauung zu wechseln, und die Freiheit, seine Religion oder
Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit anderen öffentlich oder
privat durch Gottesdienst, Unterricht oder Praktizieren von Bräuchen
und Riten zu bekennen.





darf nur Einschränkungen unterworfen werden, die gesetzlich
vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind
für die öffentliche Sicherheit, zum Schutz der öffentlichen Ordnung,
Gesundheit oder Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten
anderer.





Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen
und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf
Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. Dieser Artikel
hindert die Staaten nicht, für Hörfunk-, Fernseh- oder Kinounternehmen
eine Genehmigung vorzuschreiben





verbunden; sie kann daher Formvorschriften, Bedingungen,
Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, die
gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft
notwendig sind für die nationale Sicherheit, die territoriale
Unversehrtheit oder die öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung
der Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der
Gesundheit oder der Moral, zum Schutz des guten Rufes oder der
Rechte anderer, zur Verhinderung der Verbreitung vertraulicher
Informationen oder zur Wahrung der Autorität und der Unparteilichkeit
der Rechtsprechung.





versammeln und sich frei mit anderen zusammenzuschließen; dazu
gehört auch das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften
zu gründen und Gewerkschaften beizutreten.





unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer
demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die nationale oder
öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur
Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral
oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer. Dieser Artikel
steht rechtmäßigen Einschränkungen der Ausübung dieser Rechte für
Angehörige der Streitkräfte, der Polizei oder der Staatsverwaltung
nicht entgegen.





den innerstaatlichen Gesetzen, welche die Ausübung dieses Rechts
regeln, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen.




