
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen.




















(2) Im Rahmen der Medizin und der Biologie muss insbesondere Folgendes beachtet werden:
a) die freie Einwilligung des Betroffenen nach vorheriger Aufklärung entsprechend den gesetzlich
festgelegten Einzelheiten,





(2) Im Rahmen der Medizin und der Biologie muss insbesondere Folgendes beachtet werden:
b) das Verbot eugenischer Praktiken, insbesondere derjenigen, welche die Selektion von Menschen
zum Ziel haben,





(2) Im Rahmen der Medizin und der Biologie muss insbesondere Folgendes beachtet werden:
c) das Verbot, den menschlichen Körper und Teile davon als solche zur Erzielung von Gewinnen zu
nutzen,





(2) Im Rahmen der Medizin und der Biologie muss insbesondere Folgendes beachtet werden:
d) das Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen.






























Kommunikation.











































































































































