1. Jede Person hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit. Die
Freiheit darf nur in den folgenden Fällen und nur auf die gesetzlich
vorgeschriebene Weise entzogen werden:
(f) rechtmäßige Festnahme oder Freiheitsentziehung zur
Verhinderung der unerlaubten Einreise sowie bei Personen,
gegen die ein Ausweisungs- oder Auslieferungsverfahren im
Gange ist